Logopädischer Dienst
| Zielgruppe SuS an Regelschulen Im logopädischen Dienst erhalten Kindergarten- und Schulkinder mit Sprachauffälligkeiten logopädische Therapie. Spracherwerbsstörungen umfassen die gesprochene und/oder die geschriebene Sprache und können verschiedene Ursachen haben. Sie treten in den Bereichen Artikulation, Grammatik, Wortschatz, Sprachverständnis und Kommunikation auf.
|
| Erfassung - Therapie - Prävention Die ambulante logopädische Therapie wird in der Regel in der Schulgemeinde angeboten. Die Logopädin ist zuständig für Erfassung, Therapie, Prävention und Beratung. ErfassungSprachauffällige Kinder werden im Einverständnis der Eltern bei der Logopädin zur Abklärung angemeldet. Im Kindergarten werden Sprachstandserfassungen durchgeführt. TherapieDie Logopädin erstellt ein Therapiekonzept, informiert die zuständigen Bezugspersonen und arbeitet mit ihnen zusammen. Das individuelle Therapieangebot trägt zur Verbesserung der persönlichen Sprachkompetenz bei. Prävention und BeratungDie Logopädin berät Eltern, Lehr- und andere Fachpersonen. |
| Organisation - Anmeldung - Kosten Die ambulanten logopädischen Therapien sind Teil der fördernden Massnahmen in den Schulgemeinden. Die Schulbehörden legen das Pensum für die logopädische Versorgung im Schulbereich fest. Anmeldung für ambulante logopädische TherapieEltern, Lehrpersonen oder Fachstellen nehmen mit der Logopädin vor Ort Kontakt auf. Diese führt eine logopädische Abklärung durch. Bei Bedarf und im Einverständnis der Eltern erhält das Kind logopädische Therapie. Der Therapiebeginn erfolgt je nach Platzangebot in der Schulgemeinde. Die Kosten für ambulante logopädische Therapien von Schulkindern werden von den Schulgemeinden übernommen. |
| Bericht zum Logopädischen Dienst |
| Ihre Ansprechpersonen |