Vorschulangebote
| Zielgruppe - Kinder bis 4 Jahre Machen Sie sich Sorgen um die sprachliche Entwicklung ihres Kindes? Beobachten Sie Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung? Diese Beobachtungen können auf eine Sprachentwicklungsverzögerung oder -Störung hinweisen:
Das Sprachförderzentrum Toggenburg bietet für Kinder bis zum Kindergarteneintritt in unserem Einzugsgebiet Beratung, Abklärung und logopädische Therapie an. Unser Einzugsgebiet für die Vorschulangebote umfasst die Gemeinden Degersheim, Neckertal, Wattwil und Wildhaus / Alt St. Johann. |
Beratung - Therapie - SpielgruppeBeratungDie Logopädinnen und Logopäden bieten für Eltern Beratung zur Sprachentwicklung und Sprachförderung im Alltag an. Bei Bedarf werden andere Bezugspersonen wie z.B. Spielgruppenleiterinnen, heilpädagogische Früherzieherinnen oder andere Fachpersonen miteinbezogen. TherapieBei einer diagnostizierten Sprachentwicklungsverzögerung oder -störung können die Kinder ein bis zweimal wöchentlich eine logopädische Therapie besuchen. In der Therapie wird über das kindliche Spiel gezielt die Sprachentwicklung unterstützt. Das Spiel und die Sprache wird dabei individuell dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst. Dabei werden die sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten des Kindes erweitert. Das Ziel ist, dass das Kind in seinem Alltag und Zuhause besser Sprache erlernen kann. Spielgruppe LodinoDie Kinder können ergänzend zur Einzeltherapie auch die logopädische Früherziehung in der Kleingruppe besuchen. Schwerpunkte bilden das Kommunikationsverhalten, das Sozialverhalten, das gemeinsame Spiel sowie spezifische sprachtherapeutische Themen. |
| Anmeldung - Abklärung - Kosten Vorschulkinder mit sprachlichen Auffälligkeiten werden von der Kinderärztin oder dem Hausarzt zu einer logopädischen Abklärung am Sprachförderzentrum Toggenburg angemeldet. Die Anmeldung kann durch ein ärztliches Antragsschreiben oder mit dem Anmeldeformular des Kantons St. Gallen (Anmeldeformular Heilpädagogische Frühförderung im Vorschulalter unter Erstanmeldung und Verlängerung) erfolgen. Im Spiel wird der sprachliche Entwicklungsstand und das Kommunikationsverhalten des Kindes angeschaut. Bei der Beurteilung wird unter anderem auch der Entwicklungsstand im Spiel, in der Persönlichkeitsentwicklung oder im Umgang mit Alltagsgegenständen berücksichtigt. Wir bitten um eine frühzeitige Anmeldung. Es muss mit Wartezeiten von 1-3 Monaten gerechnet werden. Kinder, welche im gleichen Kalenderjahr in den Kindergarten eintreten, können bis spätestens Anfang April zur Abklärung angemeldet werden. Die Kosten für eine logopädische Abklärung, Beratung und Therapie im Vorschulbereich werden vom Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen übernommen. |
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