Logopädischer Dienst
Zielgruppe
Im logopädischen Dienst erhalten Kindergarten- und Schulkinder mit Sprachauffälligkeiten logopädische Therapie.
Spracherwerbsstörungen umfassen die gesprochene und/oder die geschriebene Sprache und können verschiedene Ursachen haben. Sie treten in den Bereichen Artikulation, Grammatik, Wortschatz, Sprachverständnis und Kommunikation auf.
Die folgenden Spracherwerbsstörungen kommen häufig vor und werden, sofern sie nicht mehrfach oder massiv auftreten, ambulant behandelt.
- Dyslalie
- Dysgrammatismus
- Wortfindungsstörung
- Sprachverständnisprobleme
- Redeflussstörung
- Stimmstörungen, Nasalität
- Kommunikationsstörung
- Mutismus
- Dyslexie, Dysorthografie
Angebot
Die ambulante logopädische Therapie wird in der Regel in der Schulgemeinde angeboten. Die Logopädin ist zuständig für Erfassung, Therapie, Prävention und Beratung.
Erfassung
Sprachauffällige Kinder werden im Einverständnis der Eltern bei der Logopädin zur Abklärung angemeldet. Im Kindergarten werden Sprachstandserfassungen durchgeführt.
Therapie
Die Logopädin erstellt ein Therapiekonzept, informiert die zuständigen Bezugspersonen und arbeitet mit ihnen zusammen. Das individuelle Therapieangebot trägt zur Verbesserung der persönlichen Sprachkompetenz bei.
Prävention und Beratung
Die Logopädin berät Eltern, Lehr- und andere Fachpersonen.
Organisation
Die ambulanten logopädischen Therapien sind Teil der fördernden Massnahmen in den Schulgemeinden. Die Schulbehörden legen das Pensum für die logopädische Versorgung im Schulbereich fest.
Anmeldung für ambulante logopädische Therapie:
- Eltern, Lehrpersonen oder Fachstellen nehmen mit der Logopädin vor Ort Kontakt auf. Diese führt eine logopädische Abklärung durch.
- Bei Bedarf und im Einverständnis der Eltern erhält das Kind logopädische Therapie. Der Therapiebeginn erfolgt je nach Platzangebot in der Schulgemeinde.
- Der Schulpsychologischer Dienst kann ebenfalls logopädische Therapie beantragen.
- Bei längerdauernder Therapie (mehr als 60 Lektionen) wird eine logopädische Abklärung durch den schulpsychologischen Dienst durchgeführt.
Die Kosten für ambulante logopädische Therapien von Schulkindern werden von den Schulgemeinden übernommen.
Einzugsgebiet
Zum Einzugsgebiet des logopädischen Dienstes des Sprachförderzentrums Toggenburg gehören die Gemeinden Degersheim, Lichtensteig, Neckertal, Nesslau und Wildhaus / Alt St. Johann.